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Infraschall

k 41Infraschall ist der Schall, der eine Frequenz von 20hz unterschreitet, er liegt damit im nicht hörbaren Bereich des menschlichen Gehörs. Infraschall ist keine reine Begleiterscheinung von Industriebetrieben, sondern ein natürliches Phänomen. Schon der normale Wind erzeugt deutlichen Infraschall, problematisch ist, dass dieser nur mit technischen Instrumenten erfasst werden kann. Umstritten ist aber seine Auswirkung auf den Menschen.

Grundsätzlich wird ein negativer Effekt durch Infraschall in der Fachwelt ausgeschlossen. (VG Würzbug AZ W 4 K 10.754 und
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf

Dennoch gilt: Nur weil er nicht wahrnehmbar ist, muss er nicht folgenlos sein.
Darum gelten auch für Infraschallemissionen von Windenergieanlagen strenge Immissionsgrenzwerte. Da die Anlagen schon aufgrund des wahrnehmbaren Schalls große Abstände einhalten müssen, kann ein Konflikt mit einer Überschreitung der Infraschallgrenzwerte ausgeschlossen werden.

Moderne Anlagen drehen sich deutlich langsamer und sind deutlich höher, haben somit bauartbedingt schon weniger Emissionen als ihre Vorgänger. Dazu kommt, dass die Flügel auf eine möglichst effiziente Energieaufnahme getrimmt sind, da Infraschall Energieverlust und damit Leistungsverlust bedeutet.

Die für die Windenergie einzuhaltenden Infraschallwerte werden bereits bei einem Abstand von 250m von einer modernen Windkraftanlage eingehalten und durch den Wind überlagert. Die umliegende Bevölkerung ist somit grds. keiner Mehrbelastung von Infraschall durch Windenergieanlagen ausgesetzt.

 

 

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